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Bankplatz Liechtenstein Aussenbeziehungen Beziehungen zur Schweiz Liechtenstein pflegt traditionell besondere Beziehungen zur Schweiz, mit der es seit den Zwanzigerjahren durch eine Zoll- und Währungsunion sowie weitere bilaterale Abkommen eng verbunden ist. Liechtenstein verfügt mit dem Schweizer Franken über eine starke und frei konvertierbare Währung. Im Bereich der Banken ist die Verflechtung mit der Schweizer Wirtschaft besonders intensiv. Die Nähe zu den grossen Finanzzentren der Schweiz und des übrigen Europa bildet einen wesentlichen Standortfaktor, vor allem für den Bereich der Finanzdienstleistungen. Verhältnis zur EU Wie für jeden anderen europäischen Staat ist auch für Liechtenstein die adäquate Regelung seiner Beziehungen zur Europäischen Union (EU) von herausragender Bedeutung. Mit dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen), dem Liechtenstein im Mai 1995 beigetreten ist, hat das Land die seinen Bedürfnissen entsprechende Form der Assoziation mit der Europäischen Union gefunden, ohne Mitglied der EU werden zu müssen. Dieses zwischen der EU und den EFTA-Staaten abgeschlossene, umfassende Wirtschaftsabkommen basiert grundsätzlich auf dem Binnenmarktkonzept der EWG, weist aber für Liechtenstein gegenüber einem Beitritt zur EU entscheidende Vorteile auf. Der EWR begründet keine Zollunion und zielt nicht auf die Verwirklichung einer gemeinsamen Währungs- und Finanzpolitik. Der in der liechtensteinischen Rechtsordnung stark ausgebaute Geheimnisschutz für Anwälte, Treuhänder und Banken bleibt auch nach dem EWR-Beitritt Liechtensteins gewahrt. Die spezifische Ausgestaltung des liechtensteinischen Gesellschaftsrechts wird durch das EWR-Abkommen nicht in Frage gestellt. Die Mitgliedschaft Liechtensteins in diesem Integrationsverbund bedeutet vielmehr eine internationale Anerkennung seines Status und seiner besonderen Rahmenbedingungen. |
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